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Ausgeweitete SARS-CoV-2-Testverordnungen durch Bund und Länder
Bund und Länder haben die Testmöglichkeiten und -verordnungen auf das Coronavirus aufgrund der aktuellen Urlaubs- und Reisesaison neu aufgestellt. Personen, die COVID-19-Symptome aufweisen oder eine Warnung durch die Corona-Warn-App erhalten haben, sollten ihren Hausarzt aufsuchen, um sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Die am 8.08.2020 in Kraft getretene Testverordnung verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen.
Mehr Informationen gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.html
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