SPiZ unterstützt gemeinsamen Appell für den Erhalt des Verbots von Nikotinbeuteln

Der Spitzenverband ZNS (SPiZ) unterstützt gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden BDN, BVDN und BVDP den Appell der Bundesärztekammer und zahlreicher weiterer Verbände, Fachgesellschaften und Organisationen gegen eine Aufhebung des bestehenden Verbots von Nikotinbeuteln in Deutschland.

Angesichts aktueller Bestrebungen, den Verkauf von Nikotinbeuteln zu legalisieren, sehen wir die Gefahr, dass ein Produkt mit erheblichem Suchtpotenzial leichter verfügbar wird und insbesondere junge Menschen erreicht. Aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes wäre eine Liberalisierung deshalb das falsche Signal.

Gesundheitsschutz darf nicht geschwächt werden

Nikotinbeutel sind neuartige, tabakfreie Nikotinprodukte, die zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert werden und über die Mundschleimhaut Nikotin in den Körper abgeben. Auch ohne Tabak enthalten sie den stark abhängig machenden Wirkstoff Nikotin und sind keineswegs gesundheitlich unbedenklich.

Nikotin kann insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und birgt darüber hinaus Risiken für Herz-Kreislauf-System und Mundgesundheit. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von Nikotinbeuteln sind bislang noch nicht ausreichend erforscht. Gleichzeitig können einzelne Produkte Nikotinmengen freisetzen, die mit denen herkömmlicher Zigaretten vergleichbar oder sogar höher sind.

Besorgniserregende Entwicklung bei jungen Menschen

Mit großer Sorge beobachten wir die zunehmende Verbreitung von Nikotinbeuteln unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Produkte werden häufig über soziale Medien beworben und mit modernen Designs, fruchtigen Geschmacksrichtungen und einer diskreten Anwendung als attraktive Lifestyleprodukte präsentiert.

Gerade diese Kombination aus einfacher Verfügbarkeit, hoher Nikotinaufnahme und zielgerichtetem Marketing macht Nikotinbeutel aus Sicht der Prävention besonders problematisch. Eine Aufhebung des bestehenden Verbots würde ihre Sichtbarkeit und Vermarktung weiter erhöhen und den Einstieg in den Nikotinkonsum zusätzlich erleichtern.

Breite Allianz aus Medizin, Wissenschaft und Prävention

Der aktuelle Appell wird von einer außergewöhnlich breiten Gemeinschaft getragen. Neben der Bundesärztekammer unterstützen zahlreiche Landesärztekammern, die Bundeszahnärztekammer, medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Sucht- und Präventionsorganisationen, Verbände der Kinder- und Jugendgesundheit sowie weitere Akteure des Gesundheitswesens die gemeinsame Forderung.

Diese breite Unterstützung macht deutlich: Die Sorge vor den gesundheitlichen Folgen und den Auswirkungen auf den Jugendschutz wird von Expertinnen und Experten unterschiedlichster Fachrichtungen geteilt. Selten spricht das Gesundheitswesen mit einer so geschlossenen Stimme.

Gemeinsam für Jugend- und Gesundheitsschutz

Als Spitzenverband der Nervenärzte, Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten sehen wir es als unsere Verantwortung, auf die Risiken nikotinhaltiger Produkte aufmerksam zu machen und Maßnahmen zu unterstützen, die Abhängigkeitserkrankungen verhindern helfen.

Der SPiZ fordert daher gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden BDN, BVDN und BVDP die Bundesregierung auf, das bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln beizubehalten und konsequent durchzusetzen.

Jugend- und Gesundheitsschutz müssen Vorrang haben. Eine Liberalisierung von Nikotinbeuteln darf es nicht geben.

Appell gegen Nikotinbeutel Seite 1Appell gegen Nikotinbeutel Seite2Verbot gegen Nikotinbeutel Seite 3

 

Appell als PDF: → Verbot gegen Nikotinbeutel