PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 15. Mai 2025 | Der Spitzenverband ZNS begrüßt die Neuerungen in der GOÄ-Novelle zur Stärkung der Zuwendungsmedizin. Nach jahrelangem Ringen um eine neue ärzteeigene Gebührenordnung konnte zwischen BÄK und PKV ein Verhandlungsergebnis erreicht werden, über das der Deutsche Ärztetag Ende Mai in Leipzig entscheiden wird. Zahlreiche neue Leistungen wurden in den Leistungskatalog aufgenommen. Insbesondere die konservative und sprechende Medizin wurde aufgewertet. Der aktuelle Sturm einzelner Verbände gegen eine Zustimmung zur GOÄ-Novellierung speist sich aus Fehlannahmen und Verlustängsten. Der Vorwurf mangelnder Kommunikation steht im Raum. ABER: Ist das so?
An der Entwicklung der neuen GOÄ waren insbesondere die Fachgesellschaften und Berufsverbände mit ihren GOÄ-Experten beteiligt. Zahlreiche Sitzungen zur Gestaltung der neuen GOÄ haben stattgefunden. Bereits im Jahre 2018 wurde das neue Leistungsverzeichnis beschlossen und 2023 erfolgte die Übergabe an das BMG. Nach einer Einigung zwischen den Verhandlungsparteien (BÄK und PKV) zur Vergütung 2014 kam es zu kontroversen Diskussionen. Insbesondere bei zwei Fachgruppen zeigten sich in den Simulationen hohe Verluste im Vergleich zur aktuellen Vergütung. Dabei handelt es sich um die Fachgruppen Radiologie und Labormedizin. In vielen anderen Fächern kommt es zu Verschiebungen der Vergütung, jedoch nicht zu einem generellen Honorarverlust – in der Summe sogar zu einem Plus. Zudem setzt die neue GOÄ ein Zeichen. Anreize für eine Überdiagnostik mit technischen Leistungen „am Fließband“ werden eher weniger zugunsten einer vermehrten Zuwendung zum Patienten. Dies berücksichtigt völlig richtig eine gute patientenorientierte Versorgung und sollte auch im Interesse aller Ärzte sein. Entschieden werden soll auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig über die nun neu konzipierte GOÄ mit auch gänzlich neuer Abrechnungssystematik mit der Möglichkeit der Abrechnungskombination verschiedener Leistungen.
Nach Jahrzehnten des Wartens auf eine Novellierung der GOÄ soll diese nun endlich auf den Weg gebracht werden. Sie ist als Rechtsverordnung dann für alle privatärztlichen Leistungen rechtssicher nutzbar und muss durch die PKV (und Beihilfe) umgesetzt werden. Entsprechende Regelungen müssen über den Verordnungsgeber erfolgen und mit der neuen Regierung ist ein Umsetzen der neuen GOÄ wieder wahrscheinlicher geworden – nur die Zustimmung der Ärzteschaft ist für die Regierungsparteien die conditio sine qua non. Die meisten Arztgruppen werden von der neuen GOÄ profitieren. Es kommt zu einem Honorarzuwachs insgesamt im privatärztlichen Bereich. Der Vorwurf der Einführung eines Budgets wurde in vielen Gesprächen mit der BÄK und der PKV als nicht zutreffend entlarvt. Insbesondere Leistungen, in der direkten Patientenversorgung, werden gestärkt und die Qualität dieser Versorgung verbessert. Zuschläge können zu vielen Leistungen generiert werden, es gibt kaum noch Abrechnungsausschlüsse. Endlich werden Zeittaktungen in der Versorgung berücksichtigt und die Möglichkeit der besseren Vergütung je nach Zeitaufwand hält in die Abrechnungssystematik Eingang. Dies stärkt alle Leistungen der Versorgung direkt am Patienten.
Ein Scheitern dieser Abstimmung macht die Weiterentwicklung der GOÄ-Novelle unwahrscheinlich. In diesem Fall werden alle verlieren. Eine Zustimmung allerdings demonstriert die Fähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung, partnerschaftliche Einigung in den demokratisch gewählten Gremien eines freiheitlichen Gesundheitssystems zu erreichen. Wir werben als Vertreter der psychiatrischen, psychosomatischen und neurologischen Verbände um die Zustimmung zur GOÄ-Novellierung in Leipzig, denn damit ist der Weg frei zur Etablierung einer zeitgemäßen rechtssicheren Vergütung für die Versorgung von PKV-Patienten.
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Über den Spitzenverband ZNS
Der Spitzenverband ZNS (SPiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SPiZ:
- Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
- Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
- Bundesverband Deutscher Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP)
- Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
- Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen
- Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
- Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)
Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SPiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkranken Patienten relevanten FachärztInnen in Deutschland. Insgesamt sind 24.000 FachärztInnen der genannten Disziplinen durch den SPiZ vertreten.
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