Geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht verkennt die Ursachen langer Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung   

                                                     

Berlin, 13. Oktober 2026

Mit dem Änderungsantrag Nr. 22 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant die Bundesregierung einen weiteren Eingriff in die Organisationshoheit und Berufsausübung der Facharztpraxen. Künftig sollen Kassenärztliche Vereinigungen unter Einbeziehung der Krankenkassen den Umfang der zentral zu meldenden Termine vorgeben können. Die bisherige Beschränkung auf tatsächlich „freie Termine“ soll entfallen.

 

Der Spitzenverband ZNS sieht darin einen problematischen Eingriff in die medizinisch verantwortete Organisation der Patientenversorgung. Gerade in der neurologischen und psychiatrischen Versorgung müssen Dringlichkeit, Behandlungsdauer und erforderliche diagnostische und therapeutische Ressourcen nach medizinischen Kriterien beurteilt werden. Dies setzt eine bedarfsgerechte Terminplanung voraus, die den individuellen Krankheitsverläufen und den vorhandenen personellen und apparativen Kapazitäten Rechnung trägt.

 

Bemerkenswert ist dabei, dass der Änderungsantrag selbst Ausdruck eines Problems ist, das die Politik bislang nicht hinreichend adressiert: eines zunehmenden strukturellen Engpasses in der fachärztlichen Versorgung. Lange Wartezeiten sind insbesondere in der Neurologie und Psychiatrie Ausdruck eines wachsenden Versorgungsbedarfs, steigender Inanspruchnahme und hoher Zuweisungszahlen aus der hausärztlichen Versorgung. Hinzu kommt eine Bedarfsplanung, die den tatsächlichen medizinischen Bedarf und die zunehmende Komplexität der ambulanten Versorgung nur unzureichend abbildet.

→ Die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht ändert an keiner dieser Ursachen etwas. Sie schafft weder zusätzliche Behandlungskapazitäten noch mehr ärztliche Arbeitszeit. Stattdessen droht sie, bestehende Versorgungskapazitäten lediglich administrativ umzuverteilen und damit die kontinuierliche Betreuung chronisch und komplex erkrankter Patientinnen und Patienten zusätzlich zu erschweren.

 

Besonders widersprüchlich erscheint dieses Vorhaben vor dem Hintergrund der gleichzeitig geplanten Honorarbegrenzungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Während wirtschaftliche Rahmenbedingungen die Leistungsfähigkeit der Facharztpraxen weiter unter Druck setzen, sollen zusätzliche administrative Verpflichtungen den Zugang zur Versorgung verbessern. Wer Versorgungskapazitäten begrenzt, kann den daraus entstehenden Mangel nicht durch eine verpflichtende Umverteilung von Terminen beheben.

 

Der Spitzenverband ZNS unterstützt ausdrücklich das politische Ziel, den Zugang zur medizinischen Versorgung transparenter, verlässlicher und für Patientinnen und Patienten nachvollziehbarer zu gestalten. Dazu bedarf es jedoch einer realistischen Bedarfsplanung, einer angemessenen Finanzierung und einer intelligenten, medizinisch begründeten Patientensteuerung statt zusätzlicher Eingriffe in die Praxisorganisation.

 

Der Spitzenverband ZNS stellt fest:

„Wer die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessern will, muss die fachärztliche ebenso wie die hausärztliche Versorgung stärken. Lange Wartezeiten sind kein Organisationsversagen der Praxen, sondern Ausdruck eines zunehmenden Missverhältnisses zwischen Versorgungsbedarf und verfügbaren Kapazitäten. Dieses Problem lässt sich nicht durch Zwangstermine lösen. Eine Politik, die gleichzeitig Behandlungskapazitäten wirtschaftlich unter Druck setzt und deren Verteilung administrativ erzwingen will, bekämpft Symptome, statt Ursachen zu beseitigen.“