Was ist Ärztliche Psychotherapie?

• Psychotherapie ist elementarer Bestandteil ärztlich-medizinischer Versorgung.
• Ärztliche Psychotherapie umfasst fachärztliche Diagnostik, Differentialdiagnostik und Behandlung. Ärztliche Psychotherapie hat einen besonders hohen Stellenwert bei psychischen Erkrankungen mit schweren somatischen Begleitsymptomen sowie bei schweren somatischen Erkrankungen mit psychischer Begleitsymptomatik.
• Ärztliche Expertise ist auch bei Psychologischer Psychotherapie wichtig (Medikation, Differentialdiagnose, somatische Mitbehandlung)
• Das gestufte Modell im Sinne Psychosomatischer Grundversorgung, fachärztlicher Versorgung mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie sowie durch Fachärzt*innen findet hohe Resonanz, Inanspruchnahme und Zufriedenheit bei den Patient*innen.

Wer erbringt Ärztliche Psychotherapie?

• Leistungserbringer für Ärztliche Psychotherapie sind Fachärzt*innen, die neben ihrer medizinischen auch eine fundierte psychotherapeutische Weiterbildung durchlaufen haben.
• „Psych“-Fachärzt*innen sind entweder Psychiater*innen, Psychosomatiker*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, Nervenärzt*innen, Haus- und Fachärzt*innen mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie bzw. Psychoanalyse.
• Psychotherapieverfahren entsprechend der Psychotherapierichtlinie sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie.
• Diese Ärzt*innen sind sowohl in der fachärztlichen, als auch in der psychotherapeutischen Versorgung tätig.

Zahlen und Fakten zu psychischen Erkrankungen

• Circa 18 Millionen Menschen = 28 % der erwachsenen Bevölkerung (in Deutschland) erleiden jährlich eine psychische Störung. Auch bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Anteil 28 %.
• Die Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund psychischer Diagnosen erhöhten sich im vergangenen Jahrzehnt um knapp 70 %.
• Psychische Erkrankungen sind derzeit mit 15,2 % aller AU-Tage die drittwichtigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit.
• Bei der Frühberentung stellen psychische Erkrankungen mit 43 % (in 2017) die größte Diagnosegruppe dar.
• Bei mehr als 50 % der Patienten*innen bestehen gleichzeitig somatische und psychische Störungen, die sich wechselseitig verstärken. Die somatische Erkrankung nimmt oft einen ungünstigeren Verlauf, und ist dann mit noch höheren Krankheitskosten verbunden.
• Die Störungen beeinflussen die Lebensqualität der Betroffenen, verkürzen die Lebenserwartung und haben ausgeprägte sozialmedizinische Folgen.
• Mehr als 20.000 Ärzt*innen besitzen eine spezifische psychotherapeutische Qualifikation.

Wie viele Patient*innen werden wo versorgt?

• In der ambulanten fachärztlichen Versorgung werden pro Quartal über drei Millionen Patient*innen mit psychischen und psychosomatischen Störungen von 4.615 Fachärzt*-innen für Psychiatrie und Psychotherapie, 2.842 Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, 1.455 Nervenärzt*innen, 1.273 Fachärzt*innen für Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie 9.175 Fachärzt*innen anderer Fachgebiete mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie behandelt.
• Die stationäre/teilstationäre Versorgung erfolgt in 407 psychiatrischen einschließlich gerontopsychiatrischen Fach- und Suchtkliniken mit 56.000 Betten/Behandlungsplätzen, in 247 psychosomatisch-psychotherapeutischen stationären Einrichtungen mit 11.400 Betten sowie in 147 kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen mit 6.300 Betten (Bundesamt für Statistik 2017).
• In stationären psychiatrischen, psychosomatischen sowie im kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsbereich werden mehr als 950.000 Fälle behandelt.
• In 164 psychosomatischen und 229 psychiatrischen Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 31.800 Betten (Schwerpunkt Suchterkrankungen) werden jährlich insgesamt 230.000 Patient*innen behandelt.
• Jährlich nehmen 11,3 % der Frauen und 8,1 % der Männer eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch.

Steuerung der Versorgung durch Ärztliche Psychotherapeut*innen

• Die Ärztliche Psychotherapie hat einen hohen Stellenwert in der Versorgung, da sie die medizinische und die psychotherapeutische Kompetenz integriert.
• Ärztliche Psychotherapeut*innen sind die idealen Steuerer der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bezug auf:
a. Setting (Facharztpraxis, Tagesklinik, Klinik und Reha)
b. Priorität (ambulant vor tagesklinisch vor stationär, Reha vor Rente)
c. Einschluss in komplexe ambulante Versorgungsstrukturen
d. Verlauf von der Psychotherapeutischen Sprechstunde über die Akuttherapie bis zur Langzeitpsychotherapie
• Die Versorgung umfasst die fachärztliche Diagnostik, Differentialdiagnostik und Behandlung einerseits und die hochqualifizierte Psychotherapie (entsprechend der Psychotherapierichtlinie) andererseits.

Forderungen

• Sprechende Medizin und insbesondere Ärztliche Psychotherapie müssen gleichwertig neben der technischen Medizin stehen – wir brauchen beides und zwar integriert!
• Fachärztliche Versorgung und psychotherapeutische Versorgung sind gleichwertig und müssen auch gleich viel wert sein.

Literatur: Dtsch Arztebl Int 2021; 118(18). S. A932-34

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